Allgemeine Geschäftsbedingungen der London Translation House Ltd. (LTH)

Definition
In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist unter „das Übersetzungsunternehmen“ zu verstehen: London Translation House Ltd, ansässig in 196e Campden Hill Road, London, Vereinigtes Königreich, W8 7TH.

Artikel 1 – Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Rechtsverhältnis zwischen dem Übersetzungsunternehmen und dem Auftraggeber und ersetzen alle (allgemeinen) Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, es sei denn, das Übersetzungsunternehmen stimmt der Geltung solcher Geschäftsbedingungen schriftlich zu .

Artikel 2 – Angebote, Vertragsabschluss
2.1 Allgemeine Angebote und Kostenvoranschläge des Übersetzungsbüros sind unverbindlich  .

2.2 Das Übersetzungsunternehmen kann die angegebenen Preise und Liefertermine jederzeit widerrufen oder ändern, wenn es  nicht die Möglichkeit hatte, den gesamten zu übersetzenden oder zu bearbeitenden Text vor der Angabe dieser Angaben einzusehen. Der Vertrag kommt durch die mündliche oder schriftliche Annahme des vom Übersetzungsunternehmen unterbreiteten Angebots durch den Kunden oder, falls kein Angebot unterbreitet wird, durch die schriftliche Bestätigung des vom Übersetzungsunternehmen erteilten Auftrags durch das Übersetzungsunternehmen zustande.

2.3 Das Übersetzungsunternehmen kann als Auftraggeber jede natürliche oder juristische Person betrachten, die dem Übersetzungsunternehmen einen Auftrag erteilt hat, es sei denn, diese natürliche oder juristische Person erklärt ausdrücklich, dass sie im Auftrag, im Namen und auf Rechnung eines Dritten handelt, dessen Name und Anschrift sind dem Übersetzungsbüro gleichzeitig mitzuteilen.

2.4 Von Vertretern oder Mitarbeitern des Übersetzungsunternehmens getroffene Vereinbarungen und Zusicherungen sind für das Übersetzungsunternehmen nicht bindend, es sei denn, das Übersetzungsunternehmen hat dies ausdrücklich schriftlich bestätigt.

2.5 Begründete Zweifel seitens des Übersetzungsunternehmens an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers berechtigen das Übersetzungsunternehmen, vom Auftraggeber eine ausreichende Sicherheit zu verlangen, bevor das Übersetzungsunternehmen mit der Ausführung eines Auftrags beginnt oder fortfährt.

Artikel 3 – Änderungen oder Stornierung von Bestellungen

3.1 Nach Vertragsschluss vom Auftraggeber vorgenommene wesentliche Auftragsänderungen berechtigen das  Übersetzungsbüro, entweder den vereinbarten Preis und/oder den vereinbarten Liefertermin zu ändern oder die Ausführung des Auftrages abzulehnen. Im letzteren Fall ist der Auftraggeber verpflichtet, die bereits erbrachten Leistungen zu bezahlen, und die Bestimmungen in Ziffer 3.3 gelten entsprechend.

3.2 Die Stornierung eines Auftrages durch den Auftraggeber verpflichtet den Auftraggeber zur vollständigen Bezahlung der bereits geleisteten Arbeit in Bezug auf diesen Auftrag und gegebenenfalls zur Zahlung einer Vergütung auf der Grundlage eines Stundensatzes  für die für diesen Teil aufgewendete Zeit für die Recherche die Arbeit nicht ausgeführt. Das Übersetzungsbüro stellt dem Auftraggeber die geleistete Arbeit auf dessen Wunsch zur Verfügung, übernimmt jedoch keine Gewähr für deren Qualität.

3.3 Hat das Übersetzungsbüro Zeit für die Ausführung eines stornierten Auftrages vorgesehen, kann es dem Auftraggeber 50 % des vereinbarten Preises für den nicht ausgeführten Teil der Arbeit in Rechnung stellen.

Artikel 4 – Auftragsausführung und Geheimhaltungsklausel

4.1 Das Übersetzungsunternehmen verpflichtet sich, Aufträge nach besten Kräften auszuführen und dabei  ausreichendes fachliches Know-how einzubringen, um den vom Auftraggeber für den/  die vom Übersetzungsunternehmen zu übersetzenden oder zu bearbeitenden Text(en) angegebenen Zweck zu erfüllen.

4.2 Das Übersetzungsbüro wird alle Informationen des Auftraggebers vertraulich behandeln, soweit dies  im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung möglich ist. Das Übersetzungsbüro wird seine Mitarbeiter verpflichten, diesen Kodex der Vertraulichkeit zu beachten. Das Übersetzungsbüro haftet jedoch nicht für eine Verletzung der Vertraulichkeit durch seine Mitarbeiter, wenn es hinreichend nachweisen kann, dass es diese nicht verhindern konnte.

4.3 Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist das Übersetzungsbüro berechtigt, Dritte mit der Ausführung des Auftrags (ganz oder teilweise) zu beauftragen, unbeschadet der Verantwortung des Übersetzungsbüros für die vertrauliche Behandlung und ordnungsgemäße Ausführung des Auftrags. Das Übersetzungsunternehmen verpflichtet diese Dritten zur Einhaltung dieses Geheimhaltungskodex. Das Übersetzungsbüro haftet jedoch nicht für eine Verletzung der Vertraulichkeit durch solche Dritte, wenn es hinreichend nachweisen kann, dass es diese nicht verhindern konnte.

4.4 Soweit möglich, wird der Auftraggeber Auskunftsersuchen des Übersetzungsunternehmens über den Inhalt des zu übersetzenden Textes sowie nach Vorlage entsprechender Unterlagen und Begriffsverzeichnisse, sofern vorhanden, nachkommen. Der Versand dieser Informationen und Unterlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.

Artikel 5 – Vereinbarter Liefertermin und -zeit
5.1 Der vereinbarte Liefertermin ist vorläufig, es sei denn, eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung sieht  etwas anderes vor. Das Übersetzungsbüro wird den Auftraggeber unverzüglich benachrichtigen, wenn es erkennt, dass es  eine vereinbarte Frist nicht einhalten kann.

5.2 Wenn ein fester Liefertermin ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde und das Übersetzungsbüro diesen  aus anderen als von ihm nicht zu vertretenden Gründen nicht einhalten kann und dem Auftraggeber eine weitere Verzögerung nicht zugemutet werden kann, ist der Auftraggeber zum Rücktritt berechtigt Vertrag einseitig. In solchen Fällen ist das Übersetzungsunternehmen jedoch zu keinerlei Entschädigung verpflichtet. Eine solche Stornierung berührt nicht die Verpflichtung des Auftraggebers, die bereits erbrachten Leistungen zu bezahlen.

5.3 Die Lieferung gilt im Moment der Absendung des Textes als erfolgt. Als Zeitpunkt der Absendung gilt der Zeitpunkt der Aufgabe des Textes, der Übergabe an einen Kurier oder – bei elektronischer Übermittlung des Textes (per Fax, E-Mail, Modem, FTP etc.) – der Zeitpunkt, an dem das Medium die Übermittlung beendet hat.